„Nach der Reform ist vor der Reform“

Diese Feststellung machte Dr. Urban Rid, Abteilungsleiter im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) der Abteilung III: Energiepolitik – Strom und Netze, auf einer Veranstaltung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes in Berlin.

„Nach der Reform ist vor der Reform. Das Gesamtkunstwerk EEG ist nun vorerst vollendet. Grundlegende Weichenstellungen sind gelungen. Doch bereits die nächsten Themen sind auf dem Tisch, wie Versorgungssicherheit, Energieeffizienz und Smart Meter. “

So gab Dr. Urban Rid einen Ausblick auf die kommenden Herausforderungen im Bereich der Energiepolitik:

Die nächste Hauptaufgabe sei, die Versorgungssicherheit sicherzustellen – vor allem im Hinblick auf die volatilen Energieressourcen Solar und Wind. Stichwort sei hier die flexible Stromerzeugung. Inwieweit ein Kapazitätsmechanismus sinnvoll sei, müsse überprüft werden. Ein Hartz IV für Kraftwerke gelte es zu vermeiden.

Die Versorgungssicherheit müsse soweit wie möglich europäisch buchstabiert sein. So ist beispielsweise die Spitzenlast in den Ländern unterschiedlich verteilt. Bei einer EU-weiten Lösung bedarf es weniger Kapazitäten, was die Verbraucherfreundlichkeit sichere. Das BMWi plane Flexibilisierungsoptionen, die marktwirtschaftlich funktionieren.

Im Bereich der Energieeffizienz sei der Verbraucher der wesentliche Akteur. Es müssten die richtigen Rahmenbedingungen gesetzt werden, damit der Verbraucher diese Rolle ausfüllen könne. Die Verbraucherberatung der BAFA sei ein gutes Paket. Die Energieberatung im Gebäudesektor müsse in Form eines Maßanzuges durchgeführt werden. Schema F sei hier fehl am Platz.

Auch zu Smart Metern gebe es eine umfassende Diskussion. In Österreich sowie der Schweiz werde der flächendeckende Roll-out vollzogen. In Deutschland sei man aufgrund der Wirtschaftlichkeitsfrage noch zurückhaltender. Zunächst müsse geklärt werden, zu welchem Zweck man Smart Meter benötige. Aus Systemsicht benötige der Netzbetreiber Informationen und Daten. Dies wiederum verlange die richtigen Rahmenbedingungen beim Datenschutz. Das BSI-Schutzprofil sei bereits eine gute Basis (Hinweis: BSI = Bundesamt für Sicherheit).

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